Wenn es um die Wahl zwischen einer selbstständigen Tätigkeit als Freiberufler oder Gewerbetreibender geht, gibt es einige wichtige Unterschiede zu beachten. Es ist entscheidend zu wissen, wann eine freiberufliche Tätigkeit möglich ist und wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Erfahre hier alles, was du zu diesem Thema wissen musst
Es ist von großer Bedeutung, den Unterschied zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit zu verstehen, da für freie Berufe spezielle Regelungen gelten. Als Freiberufler bist du beispielsweise nicht verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Du zahlst als Freiberufler nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Bedingungen Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für dich keine Rolle spielt. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.
Aufgrund der speziellen Regelungen für Freiberufler ist es ratsam, zu Beginn abzuklären, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst. Diese Einstufung erfolgt durch das zuständige Finanzamt im steuerrechtlichen Sinne. Es handelt sich dabei um eine unverbindliche Auskunft, die vom Finanzamt erteilt wird. Für eine verbindliche Festlegung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich gelten oder ob ein Gewerbe angemeldet werden muss. In solchen Fällen kann die Beratung eines Sachverständigen hilfreich sein. Eine solche Begutachtung kann beispielsweise vom Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. durchgeführt werden.
Die persönliche Arbeitsleistung ist ein wesentliches Merkmal zur Abgrenzung einer freiberuflichen Tätigkeit von einem Gewerbe.
Wenn du aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend tätig bist, musst du kein Gewerbe anmelden, selbst wenn du mit anderen freiberuflich tätigen Arbeitskräften zusammenarbeitest. Deine leitende Tätigkeit muss sich auf die gesamte Tätigkeit erstrecken und beinhaltet die Organisation und Entscheidungsfindung. Du trägst die volle Verantwortung für jeden Auftrag. Es ist auch möglich, eine Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit auszuüben. Hierbei kann dich ein Steuerberater, Rechtsanwalt oder das Institut für Freie Berufe Nürnberg beraten.
Hinweis: Freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von freier Mitarbeit und ist nicht damit gleichzusetzen.

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